Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die Einstufung erfolgte »aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei«. Die Sicherheitsbehörde teilte mit: »Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar«. Dennoch lässt eine Prüfung eines AFD-Verbots weiter auf sich warten. Was heißt das für uns als Zivilgesellschaft? Welche Handlungsoptionen haben wir? Mit dieser und weiteren Fragen wird sich der Referent Dr. Axel Salheiser, wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft Jena (IDZ), beschäftigen.